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Die Kontrolle der ordnungsgemäßen Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes (hier: Berufungsbegründung) über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) erfordert auch die Prüfung anhand des zuvor sinnvoll vergebenen Dateinamens, ob sich die erhaltene automatisierte Eingangsbestätigung gemäß § 130a Abs. 5 Satz 2 ZPO auf die Datei mit dem Schriftsatz bezieht, dessen Übermittlung erfolgen sollte.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZB 80/22, 21.03.2023
Der in der Gemeinschaftsordnung enthaltenen schlichten Verweisung auf die Gesetzeslage ist als dynamische Verweisung auf die jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen zu verstehen.

Es ist Sache des Wohnungseigentümers, der eine nicht in der Gemeinschaftsordnung gestattete bauliche Veränderung beabsichtigt, einen Gestattungsbeschluss gegebenenfalls im Wege der Beschlussersetzungsklage herbeizuführen, ehe mit der Baumaßnahme begonnen wird.

Gelingt ihm dies nicht, muss er Beschlussersetzungsklage erheben.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 140/22, 17.03.2023
Die Frage, ob die Beförderung an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigt ist, darf nicht allein danach beurteilt werden, ob der Reisende diesen Ort ohne Beeinträchtigungen erreichen kann.
BGH Karlsruhe, AZ: X ZR 23/22, 28.02.2023
Eine Mülltrennung ist nach heutigem Verständnis aufgrund umweltpolitischer Erwägungen für jeden selbstverständlich.

Ein geringfügiger Verstoß dagegen stellt jedoch keinen Kündigungsgrund dar.
AG Hamburg-Blankenese, AZ: 533 C 159/22, 24.02.2023
Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage haben denselben Streitgegenstand; einzelne Beschlussmängel sind nur Teile des einheitlichen Streitgegenstands.

Wird ein nach Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungs-gesetzes gefasster Abrechnungsbeschluss gemäß § 28 Abs. 2 WEG mit dem Ziel angefochten, den Beschluss insgesamt für ungültig erklären zu lassen, bemisst sich der Streitwert grundsätzlich nach dem Nennbetrag der Jahresabrechnung.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 152/22, 24.02.2023
Ist im Versicherungsschein der Wohngebäudeversicherung die Hausverwaltung als Versicherungsnehmer eingetragen, kann weder die Gemeinschaft, noch ein einzelner Eigentümer Ansprüche gegen die Versicherung geltend machen.

Es bleibt die Möglichkeit offen, entweder von der Hausverwaltung oder von der WEG zu verklangen, dass ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durchgesetzt werden. Gegebenenfalls haben die Kläger unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen die WEG oder die Hausverwaltung.
LG Ingolstadt, AZ: 21 O 3045/21, 14.02.2023
Einer Eigenbedarfskündigung sind die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters in dem Kündigungsschreiben anzugeben.

Die Personen müssen nicht namentlich benannt werden, jedoch müssen diese eindeutig identifizierbar sein.

Dies ist nicht der Fall, wenn der Vermieter mehrere Kinder besitzt und sich aus dem Kündigungsschreiben nicht ergibt, für welches Kind der Eigenbedarf angemeldet wird.
LG Berlin I, AZ: 67 S 288/22, 14.02.2023
Eine Hausverwaltung eines Vermieters kann Empfangsvertreter des Vermieters hinsichtlich eines Kündigungsschreibens eines Mieters sein (§ 180 und § 542 BGB).
AG Brandenburg an der Havel, AZ: 31 C 210/21, 13.02.2023
Nachdem ein Beschluss wegen eines materiellen Beschlussmangels rechtskräftig für ungültig erklärt worden ist, darf ein im Kern inhaltsgleicher Zweitbeschluss nur dann gefasst werden, wenn besondere Umstände die Annahme rechtfertigen.

Die Heizkostenabrechnung kann grds. auch dann ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen, wenn die Warmwasseranlage nicht mit einem separaten Wäremmengenzähler ausgestattet ist, die Wärmemenge aber nach § 9 Abs. 2 S. 2 u. 3 HeizkostenVO ermittelt werden kann.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 246/21, 10.02.2023
1. Für die Unterteilung einer Wohnungseigentumseinheit und die Begründung einer weiteren Einheit ist weder eine Zustimmung noch eine Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer erforderlich (BGH V ZB 22/04). Daher wird das zuvor auf die ungeteilte Einheit entfallende Stimmrecht lediglich entsprechend der Zahl der neu entstandenen Einheiten nach Bruchteilen aufgespalten und diesen zugewiesen.

2. Die rechtliche Besonderheit einer Vollversammlung besteht darin, dass die Anwesenheit sämtlicher Wohnungseigentümer entsprechend § 51 Abs. 3 GmbHG unter bestimmten Voraussetzungen alle Einberufungsmängel heilt
LG Berlin I, AZ: 55 S 56/22, 07.02.2023
Die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument bedarf einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände, deren Richtigkeit der Rechtsanwalt unter Bezugnahme auf seine Standespflichten anwaltlich versichern muss.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 11/22, 26.01.2023
Die qualifizierte elektronische Signatur der als Anlage zur Berufungsschrift übersandten Abschrift des angefochtenen Urteils ersetzt nicht die qualifizierte elektronische Signatur der über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach übersandten Berufungsschrift.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 28/22, 19.01.2023
Detektivkosten sind nur erstattungsfähig, wenn sie prozessbezogen waren und sich - gemessen an den wirtschaftlichen Verhältnissen der Parteien und der Bedeutung des Streitgegenstandes - in vernünftigen Grenzen halten.
LG Berlin I, AZ: 80 T 489/22, 18.01.2023
Wird das Klagebegehren auf ein undifferenziertes Gemenge von Ansprüchen sowohl aus eigenem als auch aus abgetretenem Recht ohne Angabe einer Prüfungsreihenfolge gestützt, liegt eine alternative Klagehäufung vor, die wegen des Verstoßes gegen das Gebot, den Klagegrund bestimmt zu bezeichnen, unzulässig ist.
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 203/22, 17.01.2023
Auch nach Inkrafttreten des WoMEG am 01.12.2020 haben Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage denselben Streitgegenstand; einzelne Beschlussmängel sind nur Teile des einheitlichen Streitgegenstands.

Eine Beschlussanfechtungsklage, die nach dem 30.11.2020 eingeht und gegen die übrigen Wohnungseigentümer gerichtet ist, wahrt die Klagefrist gem. § 45 Satz 1 WEG nicht.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 43/22, 13.01.2023
Zu lautes Fernsehen und das Summen eines Deckenventilators kann eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses begründen.

Das hohe Alter eines Mieters ist in der Abwägung mit zu berücksichtigen, führt aber nicht dazu, dass andere Mieter Lärmbelästigungungen hinnehmen müssen.
AG Mülheim a. d. Ruhr, AZ: 27 C 1107/20, 20.12.2022
§ 630e Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BGB nimmt die bisherige Rechtsprechung auf, der zufolge der Patient vor dem beabsichtigten Eingriff so rechtzeitig aufgeklärt werden muss, dass er durch hinreichende Abwägung der für und gegen den Eingriff sprechenden Gründe seine Entscheidungsfreiheit und damit sein Selbstbestimmungsrecht in angemessener Weise wahrnehmen kann.
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 375/21, 20.12.2022
Auch wenn im Vertrag steht, dass man ohne Gründe mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen kann, kann die Kündigung nach den allgemeinen Regeln, vor allem §§ 241 Abs. 1, 242 BGB, überprüft werden. Wenn die Kündigung den Einwand des Rechtsmissbrauchs bekommt, ist sie rechtlich ungültig.
LG Stuttgart, AZ: 20 O 256/21, 16.12.2022
Unterlassungsansprüche können nur noch von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geltend gemacht werden (vgl. BGH, V ZR 86/21).

Zwar ist, wenn der Verband den Unterlassungsanspruch gerichtlich durchsetzen soll, grundsätzlich ein entsprechender Beschluss der Eigentümergemeinschaft notwendig.

Der einzelne Eigentümer kann seinen Anspruch aus § 18 Abs. 2 Nr. 2 WEG mittels einer Beschlussersetzungsklage gegen den Verband der Eigentümergemeinschaft durchsetzen oder sich mittels einer Klage zur Einberufung eine Eigentümerversammlung ermächtigen lassen (§ 24 Abs. 3 WEG).
LG Karlsruhe, AZ: 11 S 135/21, 06.12.2022
Im Rahmen des Kündigungsfolgeschadens ist zu berücksichtigen, dass der Betrieb des Mieters - so es nicht zur außerordentlichen Kündigung gekommen wäre - während der nach der außerordentlichen Kündigung verbleibenden Vertragslaufzeit durch hoheitliche Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie beschränkt worden wäre.
KG Berlin, AZ: 8 U 129/21, 21.11.2022
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